Rechte
Was sind Lizenzen?
Grundsätzlich verbleiben im Urheberrecht alle Rechte, welche nicht ausdrücklich oder in einer nachvollziehbaren Weise implizit dem Lizenznehmer eingeräumt werden, beim Urheber bzw. Leistungsschutzberechtigten ...
Gegenstand des Lizenzrechtes ist die vertragliche Einräumung von Nutzungsbefugnissen urheberrechtlich oder auch anderweitig geschützter Rechte. Die Vereinbarung entsprechender Rechtseinräumungen kann im Rahmen von Kauf-, Werk- oder auch Mietverträgen erfolgen. Der unterschiedliche Vertragstyp hat erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen, da auch nach der Schuldrechtsreform unterschiedliche Gewährleistungsregelungen gelten.
Zitiert nach: http://www.gruenderleitfaden.de/recht/geistigeseigentum/lizenzrecht.html (15.7.2007)